Aufgrund der Gefährdungslage durch das Coronavirus mussten die Räumlichkeiten der Gedenkstätte Schillstraße ab Mitte März 2020 geschlossen werden. Ab dem 12. Mai 2020 ist das Gebäude während der regulären Öffnungszeiten am Dienstag und Mittwoch (14:00-17:00) sowie am Donnerstag (16:00-19:00 Uhr) wieder für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Sonderausstellung „Der Zug von Beendorf nach Sülstorf. Die Räumung eines Konzentrationslagers“ konnte verlängert werden und ist noch bis Anfang Juni 2020 zu sehen. Die Wiedereröffnung der erfolgt unter Berücksichtigung der Auflagen zur Corona-Prävention. Grundlegende Abstands- und Hygieneregeln gelten auch für den Besuchsbetrieb in den Räumlichkeiten der Gedenkstätte. Bei einer Besuchsplanung bitten wir Sie folgende Regeln und Abläufe zu beachten:

  • Kein Zutritt für an Covid-19 Erkrankte, Kontaktpersonen sowie Menschen mit Erkältungssymptomen und aus Risikogebieten
  • Die Eingangstür ist von außen nicht zu öffnen. Bitte betätigen Sie die Klingel und nehmen Sie zunächst mit den Mitarbeiter*innen über die Gegensprechanlage Kontakt auf
  • Sollten vor der Eingangstür mehrere Personen warten, beachten Sie die allgemeinen Abstandsregeln 
  • Nach Einlass müssen Sie im Eingangsbereich Ihre Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel reinigen
  • Ein gründliches Händewaschen und -desinfizieren nach dem Besuch der Toiletten ist ebenfalls erforderlich  
  • Das ständige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gebäude ist verpflichtend
  • Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten ist nur unter Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes von 1,50 Metern erlaubt, sofern Sie nicht zu einer Familie bzw. einem Hausstand gehören
  • Um geltende Abstandsregelungen einhalten zu können, dürfen sich nicht mehr als 3 Personen gleichzeitig im Ausstellungsbereich aufhalten 
  • Das Berühren von Ausstellungselementen, Archivkassetten und technischen Geräten ist untersagt. Auf Nachfrage stellen Ihnen die Mitarbeiter*innen gerne Handschuhe zur Verfügung
  • Bei Nichtbeachtung der obigen Regeln müssen wir Ihnen den Aufenthalt im Gebäude verwehren 

Bei Interesse können Ihnen die Mitarbeiter*innen im Außenbereich einen Überblick über die Geschichte des historischen Ortes und der Gedenkstätte anbieten. Die Einhaltung der allgemeinen Abstandregelungen sowie das Tragen einer Schutzmaske sind auch in diesem Rahmen verpflichtend. Führungen für mehr als zwei Personen sind gegenwärtig nicht zulässig.

Auch für die Mitarbeiter*innen der Gedenkstätte ist dieses eine besondere Situation. Herzlichen Dank, dass Sie mithelfen, die aktuelle Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

Das Team der Gedenkstätte