Am Donnerstag, den 13.6.2013, findet um 19.00 Uhr in der Gedenkstätte Schillstraße der folgende Vortrag statt:
„Wer erbkrank ist, kann durch chirurgischen Eingriff unfruchtbar gemacht werden…“
Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 und seine Folgen.
Vortrag von Dr. Thomas Kubetzky
Bereits 1933 erließ die nationalsozialistische Regierung neben einer Fülle von Gesetzen und Verordnungen zur Verfolgung nicht nur politischer Gegner mit dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ein erstes und wichtiges Instrument der Rassepolitik. Zwischen 1934 und 1945 wurden etwa 360.000 Menschen aufgrund dieses Gesetzes zwangssterilisiert. Der Vortrag bietet einen Überblick über die Durchführung des Gesetzes und eine Einordnung in die rassebiologische Diskussion der Zeit. Anhand von einzelnen Schicksalen werden des Weiteren wesentliche Entscheidungsmuster des Erbgesundheitsgerichtes in Braunschweig vorgestellt.
Wir würden uns über Ihr Interesse freuen.